Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und muss 1,1 Millionen Euro an den Staat zahlen. Diese Entscheidung markiert einen weiteren Schritt in der Rechtsdurchsetzung gegen die Verantwortlichen des Cum-Ex-Skandals.
Hanno Berger spielte eine bedeutende Rolle bei den betrügerischen Cum-Ex-Geschäften, was durch seine zweifache Verurteilung zu langen Haftstrafen bestätigt wurde. Der Bundesgerichtshof stützte sich auf das Urteil des Landgerichts Wiesbaden und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro an.
Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte sind weiterhin am Landgericht Bonn anhängig, was zeigt, dass die Konsequenzen für solche betrügerischen Praktiken fortgesetzt werden. Die rechtskräftigen Strafurteile gegen Hanno Berger verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Situation und die Notwendigkeit, gegen Steuerhinterziehung konsequent vorzugehen.