Der Landkreis Fulda erinnert daran, dass die nächste Frist des bundesweiten Umtauschs von alten Führerscheinen auf befristete EU Kartenführerscheine am 19. Januar 2026 endet. Betroffen sind demnach alle Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren sind. Für sie wurde eine längere Frist bis zum 19. Januar 2033 festgelegt, unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins.
Wer ist betroffen und was gilt für ältere Jahrgänge
Von der kommenden Frist sind ausschließlich Führerscheine betroffen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Umtausch nicht bis Januar 2026 vornehmen. Für diese Gruppe gilt der gemeinschaftlich festgelegte Stichtag 19. Januar 2033.
Vorgehen und erforderliche Unterlagen
Bei der Vorsprache ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Das Bild darf nicht älter sein als sechs Monate. Weiterhin erforderlich sind ein gültiges Ausweisdokument und der bisherige Führerschein. Diese Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden, damit der Umtausch auf die befristete EU Kartenführerschein ausgestellt werden kann.
Termine und Kontakt
Der Landkreis empfiehlt, vorab einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Termine können über die Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-fulda.de oder telefonisch unter 0661 6006 1100 vereinbart werden.
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