Der Ministerrat der EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen. Die Reform beinhaltet neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der Mitgliedsländer. Es wurden zahlreiche Änderungen vereinbart, um die Schuldenregeln in der EU anzupassen.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der im Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 festgehalten wurde, regelt die Obergrenzen für Schulden und Haushaltsdefizite der EU-Mitgliedsländer. Bei Überschreitung dieser Obergrenzen werden Sanktionen verhängt.
Die Reform beinhaltet auch die Regel, dass die Schuldenquote eines Landes nicht höher als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein darf. Darüber hinaus wurden Schutzmaßnahmen und eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Lage von Ländern vereinbart.
Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes stößt auf unterschiedliche Meinungen. Kritiker bemängeln, dass die Regeln notwendige Investitionen einschränken. Befürworter hingegen sehen in den neuen Regelungen ein solides Fundament und klare Regeln für den Schuldenabbau.