Freitag, 08.11.2024

Produktkennzeichnung nach EU-Recht: Wichtige Vorgaben und Anforderungen für Unternehmen

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Alfred Gagler
Alfred Gagler
Alfred Gagler ist ein Journalist mit einer Vorliebe für investigative Recherchen, der gerne den Finger in die Wunde legt und Missstände aufdeckt.

Die CE-Kennzeichnung ist ein unverzichtbares Element der Produktkennzeichnung nach EU-Recht. Sie zeigt an, dass ein Produkt den sicherheitsrelevanten Anforderungen der Europäischen Union entspricht und damit gesundheitlichen und umweltbezogenen Schutz bietet. Hersteller sind verpflichtet, eine Konformitätserklärung auszustellen und sicherzustellen, dass ihre Produkte in allen EU-Ländern ohne Einschränkungen in den Warenverkehr gelangen können. Die CE-Kennzeichnung erleichtert zudem die Arbeit von Marktaufsichtsbehörden und Zollbehörden, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher überwachen. Ohne die CE-Kennzeichnung riskieren Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Reputationsschäden. Daher ist die CE-Kennzeichnung entscheidend für den Marktzugang und den Schutz von Kunden und Umwelt.

Überblick über die EU-Verordnung GPSR

Die EU-Verordnung 2023/988, auch bekannt als GPSR (General Product Safety Regulation), stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit in der EU dar. Diese neue Produktverordnung ersetzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG und bringt spezifische Sicherheitsbestimmungen für Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden. Unternehmen benötigen künftig klare Richtlinien für gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte, um den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) gerecht zu werden. Mit der Digitalisierung und dem Onlinehandel ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die die Mitgliedsstaaten der EU bis zur Übergangsfrist am 13. Dezember 2024 umsetzen müssen. Umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktsicherheit und zur Minimierung von Risiken auf dem Markt sind integrale Bestandteile dieser Verordnung.

Anforderungen für verschiedene Wirtschaftsakteure

Für die produktkennzeichnung nach eu recht gelten unterschiedliche Anforderungen je nach Wirtschaftsakteur. Hersteller sind verantwortlich für die korrekte Produktkennzeichnung, einschließlich der Erfüllung von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorgaben. Bevollmächtigte müssen sicherstellen, dass die Produkte den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Informationen bereitstellen. Einführer und Händler sind ebenfalls gefordert, die Produktkennzeichnung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Produkte den Richtlinien entsprechen, bevor sie auf den Markt gelangen. Außerdem müssen Fulfilment-Dienstleister die Rückverfolgbarkeitssysteme einhalten, um den Anforderungen der EU-Kommission gerecht zu werden. Die Verordnung 2023/988 bringt zudem neue Vorgaben zur Digitalisierung und zur Kennzeichnung im Onlinehandel mit sich, die alle Akteure berücksichtigen müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Vorbereitung auf neue Vorschriften bis 2024

Bereits im Hinblick auf die EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) sollten Wirtschaftsakteure in den EU-Staaten ihre Strategien anpassen. Ab 2024 gelten neue Vorschriften, die eine Vereinheitlichung der Sicherheitsbestimmungen für Produkte, einschließlich gebrauchter, reparierter und wiederaufgearbeiteter Produkte, vorsehen. Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, digitale Standards und Verfahren zu entwickeln, um die Produktkennzeichnung nach EU-Recht zu optimieren. Unternehmen müssen die Übergangsfristen und die Richtlinien zu Produktkonformität (Product Compliance) genau beobachten, um künftige Risiken und Haftungsfragen zu minimieren. Die Digitalisierung beeinflusst zunehmend Geschäftsmodelle, und es ist entscheidend, auf die Änderungen im Produktsicherheitsrecht vorbereitet zu sein, um einen reibungslosen Marktzugang und die Einhaltung der neuen Regulierung sicherzustellen.

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